Am 15. März 2020 finden in Bayern wieder Kommunalwahlen statt. Neben den Kommunalparlamenten stehen auch Landrats- und Bürgermeister-Kandidierende zur Wahl.
Eines der drängendsten Themen unserer Zeit, das auch Ihre Entscheidungen auf kommunalpolitischer Ebene immer mehr beeinflussen wird, ist die Klimaveränderung. Die Prognosen der internationalen Wissenschaft sind eindeutig: Uns stehen massive Veränderungen bevor, die auch gravierende Eingriffe in unseren Lebensstil bedeuten werden. Noch haben wir die Chance, durch kluge und mutige Entscheidungen unser wirtschaftliches und soziales Wohlergehen aufrechtzuerhalten.
Die Kommunen können nun die notwendigen Weichen stellen, um CO2-Emissionen zu reduzieren, Energie effizienter zu nutzen und den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben. Nur so können unsere selbstgesteckten Klimaziele erreicht werden.
Mit dem Kandidaten-Check vom Aktionskreis Pro Windenergie finden Sie heraus, was die Landrat- und Bürgermeister-Kandidierenden in Ihrer Kommune zum Klimaschutz denken – und mit wem Sie am ehesten übereinstimmen.
„Es
ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht
nutzen."
Lucius Annaeus Seneca
für die Gemeinde Hohenlinden
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Der Kandidatencheck zur Energiewende wurde vom Aktionskreis "Pro Windenergie im Ebersberger Forst" (AK Pro Windenergie) initiiert und umgesetzt.
Olaf Rautenberg, Grafing Kreisvorsitzender BUND Naturschutz |
Jochen Carl, Glonn Vorstandsmitglied im BUND Naturschutz |
Dieter Mayerl, Ebersberg Arbeitskreis Energiewende 2030 der Stadt Ebersberg
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Hans Zäuner, Bruck Vorstand der Windenergie Osterkling GmbH
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Hans Gröbmayr, Glonn Vorstand Aktionskreis Energiewende Glonn 2020 |
Sepp Mittermeier, Vaterstetten Arbeitskreis Energiewende Vaterstetten |
Hans Vollhardt, Ebersberg Altlandrat |
Ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat ist, dass jeder zu jedem Thema Stellung beziehen darf. Dieses Recht auch wahrzunehmen ist für das Funktionieren einer Demokratie wesentlich.
In unserem
Aktionskreis „Pro Windenergie im Ebersberger Forst" (AK Pro Windenergie) haben
wir eine gemeinsame Position erarbeitet.
Es ist wissenschaftlich
eindeutig belegt, dass wir uns in einer menschengemachten Phase der
Erdüberhitzung (Anthropozän) befinden, mit gravierenden Folgen für nachfolgende
Generationen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit müssen wir
jetzt handeln. Deshalb müssen wir neben der Einsparung und der effizienten
Nutzung von Energie auch das vorhandene Potenzial von Sonne und Wind nutzen.
Der Kreistag stellt sich mit seinen Energiezielen 2030 dieser Verantwortung. Wir unterstützen dies ausdrücklich.
Wir sind der Überzeugung, dass diese Ziele realistisch und umsetzbar sind. Wir sind auch überzeugt, dass eine dezentrale und regenerative Energieversorgung die richtige Entscheidung ist. Die Umsetzung wird bei uns sichtbar sein. Wir lehnen es ab, die Erzeugung der Energie, die wir verbrauchen, anderen aufzubürden.
Damit Sie als Wählerin und Wähler die Positionen zu Energiewende und Klimaschutz Ihrer Landrat- und Bürgermeister-Kandidierenden vergleichen können, haben wir diesen Kandidatencheck für die Kommunalwahlen 2020 in Leben gerufen.
Der Landkreis Ebersberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Dies soll in erster Linie durch Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie erreicht werden. Der verbleibende Anteil an Energie soll dezentral und regenerativ in unserer Region erzeugt werden.
Klimavorbehalt – was bedeutet das?
Weltweit haben mehrere Länder und inzwischen hunderte Kommunen, zuletzt auch das Europäische Parlament, den „Klimanotstand" ausgerufen. Auch der Landkreis Ebersberg und mehrere Kommunen haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. Zum Teil haben sie dabei den positiven Ansatz einer „Klimaschutzregion" gewählt.
Unabhängig von der Wortwahl „Klimanotstand", Klimanotlage" oder „Klimaschutzregion" verbinden die Beschlüsse eine gemeinsame Ausgangslage und die daraus abgeleitete Konsequenz:
Konkret heißt das, dass bei allen Entscheidungen in den Kommunalparlamenten im Vorfeld die Klimarelevanz geprüft wird. Bei zu erwartenden negativen Auswirkungen müssen alternative Lösungen, die das Klima entlasten oder zumindest deutlich weniger belasten, geprüft und bevorzugt werden.
Auch wenn der Beschluss keine rechtlich bindenden Folgen hat, wird durch ein fortwährendes Evaluieren der Zielerreichung und eine regelmäßige Berichterstattung die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Beschlusses bezeugt.
Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), oder „Weltklimarat", wurde im November 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) als zwischenstaatliche Institution ins Leben gerufen, um für politische Entscheidungsträger den Stand der wissenschaftlichen Forschung zum Klimawandel zusammenzufassen mit dem Ziel, Grundlagen für wissenschaftsbasierte Entscheidungen zu bieten, ohne dabei Handlungsempfehlungen zu geben.
Vom IPCC werden auch regelmäßig Zusammenfassungen für politische Entscheidungsträger veröffentlicht. Hier finden Sie den aktuellen IPCC Kurzbericht für politische Entscheidungsträger von 2018.
Im Jahr 2012 wurde von allen 21 Landkreiskommunen gemeinsam eine Konzentrationsflächenplanung begonnen. Diese wurde aufgrund der Einführung der 10H-Regelung in Bayern nicht abgeschlossen. Den letzten Stand der Konzentrationsflächenplanung finden Sie hier.