Kandidatencheck

Sie haben die Wahl!

Am 15. März 2020 finden in Bayern wieder Kommunalwahlen statt. Neben den Kommunalparlamenten stehen auch Landrats- und Bürgermeister-Kandidierende zur Wahl.

Eines der drängendsten Themen unserer Zeit, das auch Ihre Entscheidungen auf kommunalpolitischer Ebene immer mehr beeinflussen wird, ist die Klimaveränderung. Die Prognosen der internationalen Wissenschaft sind eindeutig: Uns stehen massive Veränderungen bevor, die auch gravierende Eingriffe in unseren Lebensstil bedeuten werden. Noch haben wir die Chance, durch kluge und mutige Entscheidungen unser wirtschaftliches und soziales Wohlergehen aufrechtzuerhalten.

Die Kommunen können nun die notwendigen Weichen stellen, um CO2-Emissionen zu reduzieren, Energie effizienter zu nutzen und den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben. Nur so können unsere selbstgesteckten Klimaziele erreicht werden. 

Mit dem Kandidaten-Check vom Aktionskreis Pro Windenergie finden Sie heraus, was die Landrat- und Bürgermeister-Kandidierenden in Ihrer Kommune zum Klimaschutz denken – und mit wem Sie am ehesten übereinstimmen.

„Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen."
Lucius Annaeus Seneca

Kandidatencheck

Marc Salih (FDP)

für die Gemeinde Poing

Günter Scherzl (FWG)

für die Gemeinde Poing

Thomas Stark (CSU)

für die Gemeinde Poing

Reinhard Tonollo (SPD)

für die Gemeinde Poing

Die Initiatoren

Der Kandidatencheck zur Energiewende wurde vom Aktionskreis "Pro Windenergie im Ebersberger Forst" (AK Pro Windenergie) initiiert und umgesetzt. 


Mitglieder

Olaf Rautenberg, Grafing
Kreisvorsitzender BUND Naturschutz

Jochen Carl, Glonn
Vorstandsmitglied im BUND Naturschutz

Dieter Mayerl, Ebersberg
Arbeitskreis Energiewende 2030 der Stadt Ebersberg    
  
Hans Zäuner, Bruck
Vorstand der Windenergie Osterkling GmbH

Hans Gröbmayr, Glonn
Vorstand Aktionskreis Energiewende Glonn 2020

Sepp Mittermeier, Vaterstetten
Arbeitskreis Energiewende Vaterstetten

Hans Vollhardt, Ebersberg
Altlandrat
 


Unsere Position

Ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat ist, dass jeder zu jedem Thema Stellung beziehen darf. Dieses Recht auch wahrzunehmen ist für das Funktionieren einer Demokratie wesentlich.

In unserem Aktionskreis „Pro Windenergie im Ebersberger Forst" (AK Pro Windenergie) haben wir eine gemeinsame Position erarbeitet.
Es ist wissenschaftlich eindeutig belegt, dass wir uns in einer menschengemachten Phase der Erdüberhitzung (Anthropozän) befinden, mit gravierenden Folgen für nachfolgende Generationen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit müssen wir jetzt handeln. Deshalb müssen wir neben der Einsparung und der effizienten Nutzung von Energie auch das vorhandene Potenzial von Sonne und Wind nutzen.

Der Kreistag stellt sich mit seinen Energiezielen 2030 dieser Verantwortung. Wir unterstützen dies ausdrücklich.

Wir sind der Überzeugung, dass diese Ziele realistisch und umsetzbar sind. Wir sind auch überzeugt, dass eine dezentrale und regenerative Energieversorgung die richtige Entscheidung ist. Die Umsetzung wird bei uns sichtbar sein. Wir lehnen es ab, die Erzeugung der Energie, die wir verbrauchen, anderen aufzubürden.

Damit Sie als Wählerin und Wähler die Positionen zu Energiewende und Klimaschutz Ihrer Landrat- und Bürgermeister-Kandidierenden vergleichen können, haben wir diesen Kandidatencheck für die Kommunalwahlen 2020 in Leben gerufen. 


Die Datenerhebung

Im Landkreis Ebersberg werden am 15. März 2020 die neuen Kommunalparlamente gewählt. Der Kandidatencheck des AK Pro Wind stellt die Bürgermeister-Kandidierenden aller 21 Kommunen sowie die Kandidierenden für das Amt des Landrates im Landkreis Ebersberg und deren Positionen zu Energiewende und Klimaschutz vor. Dazu werden sie angeschrieben und gebeten, vier Fragen zur Klimapolitik  zu beantworten. 
 
Folgende Fragen gilt es zu beantworten:

  • Was bedeutet der Klimawandel für Sie?
  • Welche konkreten Maßnahmen planen Sie in Ihrem Einflussbereich, um das Energiewendeziel 2030 zu erreichen?
  • Der Landkreis ist Klimaschutzregion. Werden auch Sie in Ihrer Kommune für alle Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima bewerten?
  • Werden Sie sich in Ihrer Kommune dafür einsetzen, dass sowohl Windkraftanlagen als auch Freiflächen-Photovoltaikanlagen gebaut werden?
Welche Kandidaten wurden befragt?
Der AK Pro Windenergie hat alle Kandidatinnen und Kandidaten um die Beantwortung der Fragen gebeten, deren Bewerbung um ein Mandat bekannt war. Der Kandidatencheck stellt alle Kandidierenden auf der Homepage www.kandidatencheck-ebe.de vor.
Kandidierende, die bis zum Stichtag (12. Februar 2020) nicht geantwortet haben, werden mit dem Hinweis "Bisher keine Antworten abgegeben..." auf der Internetseite dargestellt. Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie auf ein Mandat bewerben und noch nicht im Kandidatencheck dargestellt sind, können gerne Kontakt mit uns aufnehmen. 
 
Woher kommen die Antworten der Kandidaten?
Alle Kandidierenden bekommen einen personalisierten Link zugeschickt, der Ihnen einen Zugang zu Ihrem persönlichen Profil auf der Homepage des Kandidatenchecks ermöglicht. So können die Kandidierenden die Antworten auf die Fragen direkt auf dem Internetportal eintragen. 
 
Warum sind die Fragen gleich?
Das ist Teil des Konzepts. Die Wählerinnen und Wähler sollen Aussagen vergleichen können. 
 
Wer hat die Fragen ausgesucht?
Die vier Fragen wurden vom AK Pro Windenergie entwickelt.
 
Für den Inhalt der Antworten sind allein die Kandidierenden verantwortlich. Darauf hat der AK Pro Windenergie keinen Einfluss. Lediglich, wenn es zu Rechtsverstößen kommt, darf der AK Pro Windenergie die Antworten zurückweisen. 

Klimaschutz im Landkreis Ebersberg

 

Energiewendeziel im Landkreis Ebersberg 

Der Landkreis Ebersberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Dies soll in erster Linie durch Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie erreicht werden. Der verbleibende Anteil an Energie soll dezentral und regenerativ in unserer Region erzeugt werden. 

Klimaschutzregion und Klimanotstand

Klimavorbehalt – was bedeutet das?

Weltweit haben mehrere Länder und inzwischen hunderte Kommunen, zuletzt auch das Europäische Parlament, den „Klimanotstand" ausgerufen. Auch der Landkreis Ebersberg und mehrere Kommunen haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. Zum Teil haben sie dabei den positiven Ansatz einer „Klimaschutzregion" gewählt.

Unabhängig von der Wortwahl „Klimanotstand", Klimanotlage" oder „Klimaschutzregion" verbinden die Beschlüsse eine gemeinsame Ausgangslage und die daraus abgeleitete Konsequenz: 

  • Die Klimaerhitzung, eine vom Menschen verursachte Entwicklung, wird als höchste Gefahr für eine lebenswerte Zukunft der Kinder und Enkelgenerationen anerkannt.
  • Bei jeglichen Entscheidungen müssen die Auswirkungen auf Umwelt und Klima berücksichtigt und dabei Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken.
  • In regelmäßigen Abständen, idealer Weise halbjährlich, wird dem Gremium über die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Energiewende berichtet.

Konkret heißt das, dass bei allen Entscheidungen in den Kommunalparlamenten im Vorfeld die Klimarelevanz geprüft wird. Bei zu erwartenden negativen Auswirkungen müssen alternative Lösungen, die das Klima entlasten oder zumindest deutlich weniger belasten, geprüft und bevorzugt werden. 

Auch wenn der Beschluss keine rechtlich bindenden Folgen hat, wird durch ein fortwährendes Evaluieren der Zielerreichung und eine regelmäßige Berichterstattung die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit des Beschlusses bezeugt. 

IPCC Kurzbericht 

Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), oder „Weltklimarat", wurde im November 1988 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) als zwischenstaatliche Institution ins Leben gerufen, um für politische Entscheidungsträger den Stand der wissenschaftlichen Forschung zum Klimawandel zusammenzufassen mit dem Ziel, Grundlagen für wissenschaftsbasierte Entscheidungen zu bieten, ohne dabei Handlungsempfehlungen zu geben.


Hauptaufgabe des Ausschusses ist es, die naturwissenschaftlichen Grundlagen und den weltweiten Forschungsstand über die Auswirkungen der Globalen Erwärmung und seine Risiken sowie Minderungs- und Anpassungsstrategien zusammenzutragen und aus wissenschaftlicher Sicht zu bewerten. Dazu beruft der IPCC tausende Wissenschaftler aus aller Welt, die Sachstandsberichte erstellen. Bisher hat der IPCC fünf Sachstandsberichte und mehr als zehn Sonderberichte sowie Richtlinien für die Erstellung von Treibhausgasinventuren veröffentlicht.

Vom IPCC werden auch regelmäßig Zusammenfassungen für politische Entscheidungsträger veröffentlicht. Hier finden Sie den aktuellen IPCC Kurzbericht für politische Entscheidungsträger von 2018.


Windenergie im Landkreis Ebersberg

Im Jahr 2012 wurde von allen 21 Landkreiskommunen gemeinsam eine Konzentrationsflächenplanung begonnen. Diese wurde aufgrund der Einführung der 10H-Regelung in Bayern nicht abgeschlossen. Den letzten Stand der Konzentrationsflächenplanung finden Sie hier.

Der Landkreis Ebersberg hat aktuell eine Windkraftanlage in Hamberg, Gemeinde Bruck. Diese Anlage ist seit Dezember 2016 in Betrieb.
 
Seit 2011 befasst sich der Landkreis Ebersberg mit dem Projekt Windkraft im Ebersberger Forst. Seit Planungsbeginn gab es immer wieder neue Anforderungen an Standorte für Windräder. Nach dem Wegfall des Ausschlusskriteriums Flugsicherheit durch die Funkfeuerstation in Ottersberg (Gemeinde Pliening) ist der Umgang mit Windrädern im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst in der Diskussion. Der Kreistag des Landkreises Ebersberg möchte die Planungen für Windkraftanlagen im Ebersberger Forst weiter verfolgen und prüft aktuell die verschiedenen Möglichkeiten für weitere Schritte im Projekt. 
 
Der Arbeitskreis Energiewende Vaterstetten hat alle wichtigen Fakten zur Windkraft kompakt zusammengefasst. 
 
Wir, der AK Pro Windernergie, haben eine Stellungsnahme zu Gegenargumenten und Falschaussagen erarbeitet und klare Position zur Windkraft im Ebersberger Forst bezogen.

Windprojekte

Der Landkreis Ebersberg ist am 23. Januar 2020 der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Windenergie Höhenkirchener Forst beigetreten. Zusammen mit dem Landkreis München und den Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern wird geprüft, ob ein Windenergieprojekt im Höhenkirchener Forst durchführbar ist. Damit behält die ARGE die kommunale Planungshoheit beim Thema Windenergie im Höhenkirchener Forst, stellt eine angemessene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Planungsprozess sicher und verhindert Großinvestitionen von Dritten.
 
Vorbild für das Vorgehen im Höhenkirchener Forst ist der Hofoldinger Forst. Auch hier haben sich zwei Landkreise und vier Gemeinden zu einer ARGE Windenergie Hofoldinger Forst zusammengeschlossen. Weitere Informationen zum aktuellen Projekt und Fakten zur Windkraft im Hofoldinger Forst finden Sie hier.

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